Die DSGVO-konforme Adressdatenbank enthält 32.500 deutsche Zahnarztpraxen inkl. 10.000 E-Mail-Adressen sowie 32.200 Telefonnummern.
Die Zahnarzt Adressdatenbank enthält qualitativ hochwertige und aktuelle Praxisinformationen. Als Teil der Verpflichtung gegenüber des Bundesdatenschutzgesetzes ist diese Zahnarztdatenbank zu 100% DSGVO konform.
Die gelieferten Daten können mittels Microsoft Excel oder mit jedem anderen CSV fähigen Produkt ausgelesen werden.
Alle erhobenen Daten stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen. Der Handel ist laut §28 BDSG erlaubt.
Adressdaten wie bspw. Telefonnummern oder E-Mail Adressen wurden automatisiert auf Plausibilität geprüft.
Die E-Mail Adressen und Domains wurden technisch angepingt und geprüft.
Sie können die Daten zeitlich unbegrenzt nutzen. Sie schließen kein Abonnement Modell ab.
Die Daten werden Ihnen spätestens 24 Stunden nach Zahlungseingang zugesandt.
Die Zahnarzt Datenbank besteht aus 32.500 Zahnarztpraxen inkl. 10.000 E-Mail-Adressen und 32.200 Telefonnummern
Die Zahnarzt Datenbank besteht aus 32.500 Zahnarztpraxen inkl. 10.000 E-Mail-Adressen und 32.200 Telefonnummern
Es ist grundsätzlich zulässig, Geschäftsadressdaten zu verkaufen oder zu kaufen. § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes gestattet diese Vorgänge unter Vorgabe der Erfüllung von berechtigten Geschäftszwecken. Der Adresshandel dient im Wesentlichen dem Direktmarketing und soll den Kundenstamm der kaufenden Unternehmen erweitern. Die Einwilligung des Betroffenen ist dabei in aller Regel nicht vonnöten, sofern die geschäftlichen Interessen deren Eigeninteressen überwiegen oder die Daten öffentlich zugänglich sind.
Der telefonische Kontakt im Geschäftskundenbereich ist auch nach der Neuregelung des Bundesdatenschutzgesetz und der Einführung der DSGVO weitgehend erlaubt. Vorausgesetzt der Kontakt dient der Erfüllung von berechtigten Geschäftszwecken. Das heißt, dass Ihr potentieller Geschäftspartner, den Sie über die Adressdatenbank kontaktieren, ein potentielles Interesse an Ihrem Produkt haben sollte.
Die Adressdaten stammen grundsätzlich nur aus öffentlich zugänglichen Quellen und werden mit Daten angereichert, die ebenfalls öffentlich zugänglich sind. Die Datenbeschaffung entspricht daher zu 100% deutschem und EU-Recht.
Nein, die in der Liste enthaltenen E-Mail Adressen haben kein explizites Double-Opt-In für den werblichen Kontakt gegeben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese Adressdaten nicht ver- oder angekauft werden dürfen. Weiter bedeutet es nicht, dass ein Kontakt per E-Mail für diese Adressen ausgeschlossen ist. Wichtig ist, dass der Erstkontakt nicht zu werblich sein darf. Allgemein gilt also: Je weniger werblich und je persönlicher eine E-Mail formuliert ist, desto geringer ist auch Ihr Abmahnrisiko.